White Paper: Neues DSG – Wie dürfen Unternehmen vorhandene Daten verwenden?

Im Zusammenhang mit der Einführung des revidierten Datenschutzgesetzes per 1. September 2023 stellen sich viele Unternehmen die Frage, was mit bestehenden Datenbeständen (zum Beispiel E-Mail-Adresslisten) überhaupt noch gemacht werden darf bzw. gemacht werden muss. Rechtsanwältin Doris des Arts gibt im aktuellen White Paper Auskunft.

Neues DSG

Wie dürfen Unternehmen vorhandene Daten verwenden?

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